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FACHBEREICH RAUMPLANUNG

​ORTS- UND ​ 

​REGIONALPLANUNG

In unserer Kernaufgabe Raumplanung unterstützen und begleiten wir Gemeinden und Regionen bei der Erarbeitung von praxisorientierten Orts- und Regionalplanungen. Dabei zählen wir rund dreissig Gemeinden in den Kantonen Luzern, Obwalden und Uri zu unserer Kundschaft. In der klassischen Ortsplanung führen wir gemeindespezifische Teil- und Gesamtrevisionen der Nutzungsplanung durch. Dabei nehmen wir folgende Funktionen wahr: 
  • Organisation, Projektleitung und Durchführung von Gesamt- und Teilrevisionen der Nutzungsplanung
  • Analyse, Fachgutachten und Beratung
  • Städtebauliche Studien, Visualisierungen
  • Verhandlungen, Grundeigentümergespräche, öffentliche Mitwirkung
  • Rechtliche und technische Umsetzung​
Die räumliche Entwicklung muss heute stärker denn je über die Gemeindegrenzen hinaus betrachtet und koordiniert werden. Regionale Planung bedarf guter Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und der politischen Strukturen. Daraus entwickeln wir Strategien und konkrete Massnahmen für die räumliche Entwicklung von funktionalen Räumen und Regionen. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
  • Projektleitung und Vernetzung von kommunalen, regionalen und kantonalen Akteuren
  • Räumliche Analysen
  • Entwickeln von Zukunftsszenarien
  • Regionale Entwicklungskonzepte
  • Arbeitshilfen
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SIEDLUNGSLEITBILD UND

​MASTERPLAN

Im Siedlungsleitbild/Masterplan wird die Strategie für die räumliche Entwicklung der nächsten rund 15 Jahre festgelegt. Gleichzeitig liefert es die Basis für die nachfolgende Ortsplanungsrevision. Grundlage bildet eine umfassende Analyse der bisherigen Entwicklung sowie der ortsbaulichen Gegebenheiten und Potenziale. Um die Entwicklungsstrategie in der Bevölkerung breit abzustützen, wird eine angemessene öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zudem werden Gespräche mit Grundeigentümer:innen geführt. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
  • Siedlungsleitbilder, räumliche Entwicklungskonzepte
  • Masterpläne
  • Kommunale Richtplanung
  • Potenzialanalysen und Entwicklungsszenarien
  • Erarbeitung räumliche Entwicklungsstrategie
  • Massnahmenvorschläge und Umsetzungsagenda (zeitliche Priorisierung, Zuständigkeiten, etc.)
  • Abschätzung der Auswirkungen der Siedlungsentwicklung (z. B. auf Verkehr, Schülerbestand und Schulinfrastruktur)
  • Öffentliche Mitwirkung
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SONDERNUTZUNGSPLANUNG

Mit Bebauungs- und Gestaltungsplänen resp. Quartierplänen lassen sich die planerischen und gestalterischen Absichten für grössere Areale und Quartiere grundeigentümerverbindlich festlegen. Sie bieten die Möglichkeit, unter qualitativen Voraussetzungen vom übergeordneten Planungs- und Baurecht abzuweichen. Erfolgreiche Sondernutzungsplanungen entstehen aus einem Planungsprozess, bei welchem öffentliche und private Interessen miteinander verknüpft werden. Wir bieten folgende Leistungen an:
  • Erarbeitung Gestaltungs- und Bebauungspläne bzw. Quartierpläne
  • Organisation, Projektleitung und Durchführung Planungsprozess
  • Analyse und Beurteilung bestehender Gestaltungs- und Bebauungspläne bzw. Quartierpläne
  • Bebauungsstudien als Grundlage für Sondernutzungsplanungen
  • Vertragliche Sicherstellung von Sondernutzungsplanungen (Städtebauliche Verträge, Infrastrukturverträge etc.)
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LEITUNG VON ​

​PLANUNGSPROZESSEN

Ob Änderungen an der Nutzungsplanung, die Erarbeitung eines Siedlungsleitbilds oder bei der Umsetzung von Sondernutzungsplänen – von zentraler Bedeutung ist in jedem Fall das Durchlaufen eines möglichst optimalen Planungsprozesses. Durch unsere Erfahrung in den verschiedenen Bereichen der Raumplanung entwerfen wir das für Sie und Ihre Anforderungen zugeschnittene Vorgehen und beraten Sie bei den anstehenden Prozessentscheiden und Meilensteinen. Dies umfasst folgende Aufgaben:
  • Ortsplanungsverfahren
  • Sondernutzungsplanungsverfahren
  • Begleitung Konkurrenzverfahren
  • Moderation Ideenentwicklung (Workshops, Kreativ- oder Zukunftswerkstatt, Kollaboration etc.)
  • Kommunikation mit den betroffenen Stakeholder (Gemeinden, Kanton, Eigentümerschaften, Nachbarschaft, Bevölkerung, Interessengruppen etc.)
  • Kommissionsarbeit
  • Auf Prozess zugeschnittene Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung

RAUMPLANERISCHE

​BERATUNG

Umfassende raumplanerische Beratungen in sämtlichen obengenannten Fachbereichen gehören zu unseren Stärken. Dabei ist uns eine qualitativ hochwertige und transparente Begleitung Ihrer Projekte und Prozesse ein zentrales Anliegen. Unser Beratungsangebot umfasst ergänzend die Baugesuchsberatung bzw. die baurechtliche Expertise. Wir unterstützen und beraten Bauherrschaften, Planende und Gemeinden bei der anspruchsvollen Aufgabe, die weitreichenden rechtlichen, gestalterischen und technischen Anforderungen einzuhalten oder zu beurteilen.
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stadtlandplan AG  |  Baselstrasse 21  |  6003 Luzern  |  041 267 00 67  |  info@stadtlandplan.ch
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