AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME SCHÜPFHEIM
Aufgrund des im Jahr 2011 revidierten Gewässerschutzgesetzes müssen die Gemeinden bis Ende 2018 den Gewässerraum der sich in der Gemeinde befindenden Gewässer ausscheiden. Im Vordergrund steht dabei der Hochwasserschutz. Normalerweise erfolgt die Ausscheidung der Gewässerräume im Rahmen der Ortsplanungsrevision wie beispielsweise in Schüpfheim.
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Dabei werden die einzelnen Gewässerabschnitte genau untersucht und für jeden Abschnitt festgelegt, ob der kantonal vorgeschriebene Gewässerabstand reduziert, beibelassen oder erhöht werden sollte. Eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Gewässerraums spielen dabei die Gefahren- und Intensitätskarten im Bereich Wasser. Unter gewissen Umständen kann zudem auf die Ausscheidung des Gewässerraums verzichtet werden.
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