ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN SINSERSTRASSE WEST, CHAM
Die Eigentümerschaften der Sinserstrasse 3-13 wollen ihre Liegenschaften im Zentrum von Cham gemeinsam weiterentwickeln. Auf dem rund 2’300 m2 grossen Areal befinden sich heute fünf Gebäude, die vorwiegend dem Wohnen dienen. Entlang der Sinserstrasse sind im Erdgeschoss vereinzelt Gewerbeflächen angesiedelt. Für die Entwicklung des Richtprojektes wurde ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren durchgeführt. Die bestehenden Gebäude sollen dabei durch drei Neubauten mit gewerblichen Erdgeschossnutzungen und Wohnungen in den Obergeschossen ersetzt werden. Eine der grössten Herausforderungen an dieser in Bezug auf das Ortsbild (ISOS) komplexen Lage ist die gute Eingliederung in die bestehende Bebauungsstruktur.
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Im Kanton Zug wird zwischen dem einfachen und dem ordentlichen Bebauungsplan unterschieden, wobei für den ordentlichen Bebauungsplan unter anderem ein erweiterter Abweichungsspielraum gilt, der Erlass durch die Legislative (Urnenabstimmung) und die Genehmigung durch den Regierungsrat erfolgt. Die Erarbeitung des ordentlichen Bebauungsplanes Sinserstrasse West erfolgte durch die stadtlandplan AG in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Architekturbüro.
Am 26. November 2023 haben die Stimmberechtigen von Cham dem ordentlichen Bebauungsplan Sinserstrasse West mit einem Ja-Anteil von 80.5 % deutlich zugestimmt. Die Genehmigung durch den Regierungsrat erfolgte am 11. April 2024. |
Ordentlicher Bebauungsplan Sinserstrasse West, Situationsplan mit Legende
Richtprojekt Architektur, Schnitt AA (AmreinHerzig Architekten GmbH, 2023)