ÜBERPRÜFUNG BUSHALTESTELLEN SARNEN
Knapp 30 Obwaldner Kantonsräte gelangten 2015 mit einer Interpellation betreffend Ausbau- und Ausrüstungsstandart hinsichtlich der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) an den Obwaldner Regierungsrat. Der Regierungsrat antwortete auf die Interpellation, dass es kein kantonales Konzept gäbe, da die Infrastruktur der Bushaltestellen in den Zuständigkeitsbereich der Strasseneigentümer und somit in vielen Fällen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Er befürwortet jedoch ein Konzept für Bushaltestellen durch die Gemeinden, weil dadurch die Erschliessungsplanung in den Gemeinden sowie die Abstimmung der Siedlungsentwicklung auf den öffentlichen Verkehr (öV) zweckmässiger und gezielter geplant werden kann. Zudem ermöglicht ein Haltestellenkonzept die Beurteilung der Bushaltestellen auf ihre Tauglichkeit bezüglich der Vorgaben in der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs.
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Ziel des Auftrages war es, einen Bericht zu erstellen, welcher die Anforderungen und Inhalte des öV-Konzeptes erfüllt. Zudem sollen Massnahmen aus dem kommunalen Verkehrsrichtplan aufgenommen werden. Der kommunale Verkehrsrichtplan der Gemeinde Sarnen vom 17. September 2012 hat unter anderem zum Ziel, stark frequentierte Bushaltestellen mit überdachten Wartehäuschen auszurüsten.
In einem Bericht haben wir den Ausbau der bestehenden Bushaltestellen auf dem Gemeindegebiet von Sarnen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), untersucht. Weiter wurden die Fahrgastfrequenzen 2015 und das jeweilige Fahrgastpotenzial bzw. die Abdeckung der Siedlungsgebiete analysiert. Aus der BehiG-Untersuchung und den Fahrgastfrequenzen wurden die notwendigen Massnahmen aufgezeigt. |
Übersicht der Postautolinien in Sarnen und Umgebung (www.postauto.ch)